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Beglaubigungen

 

 

 

 


 


Einige offizielle Dokumente müssen auch in ihrer übersetzten Form amtlich beglaubigt werden, um von den entsprechenden Behörden und Stellen anerkannt zu werden. Diese Beglaubigungen nehmen wir in  der "Staatskanzlei des Kantons Basel-Stadt" vor, wo wir als anerkannte Übersetzer eingetragen sind. Jede beglaubigte Seite wird mit SFr 15.- berechnet; dieser Betrag wird zusätzlich zu den Kosten für die Übersetzungen erhoben. BEACHTEN SIE BITTE: Die Beglaubigung ist lediglich eine amtliche Bestätigung, dass die Übersetzung von einem/einer offiziell anerkannten Übersetzer/Übersetzerin ausgeführt wurde, nicht aber eine Anerkennung des Originaldokuments an sich. Deshalb bitten wir Sie, uns Fotokopien (oder die Kopie als Fax), und nicht die Originaldokumente zukommen zu lassen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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